Einkaufsbedingungen der Creativ Werkstätten OHG
(nachfolgend „Creativ“)
für den Geschäftsbereich „prometer“
Geschäftsführer: Robert Reiber, Thomas Steinbacher
1. Geltung:
Diese Einkaufsbedingungen gelten für einen Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Creativ.
2. Vertragsinhalt:
Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und Creativ im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis getroffen werden, sind in dem Auftrag des Kunden, diesen Einkaufsbedingungen und der Bestätigung von Creativ schriftlich niedergelegt.
3. Preise:
Die im Internet und in den Angeboten von Creativ angebotenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Verbindlich sind diese nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich von Creativ zugesagt worden sind. Bei den von Creativ angegebenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, jedoch ohne Transportkosten und ohne Montagekosten. Wünscht der Kunde eine Montage werden die zusätzlichen Montagekosten und Verpackungskosten im Vertrag ausdrücklich vereinbart. Die Transportkosten werden dem im Vertrag vereinbarten Preis aufgeschlagen.
4. Unterlagen / Angaben:
Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen bzw. Angaben im Internet oder Informationen/Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von Creativ gehören, bleiben Eigentum von Creativ. Diese Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich von Creativ als verbindlich bezeichnet worden sind.
5. Anzahlung:
Mit Vertragsabschluss ist sofort vom Kunden 40 % des gesamten Bruttobetrages des Vertrages an Creativ zu bezahlen. Erfolgt die Anzahlung von 40 % ab Vertragsschluss nicht innerhalb eines Monates ab Vertragsschluss, ist Creativ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt Creativ nicht vom Vertrag zurück, hat der Kunde ab einem Monat nach Vertragsabschluss die Anzahlung mit Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Creativ vorbehalten.
6. Selbstabholung:
Wird zwischen den Parteien keine zusätzliche Montage oder Lieferung vereinbart, muss der Kunde die Ware am Sitz von Creativ selbst abholen. Die zweite Rate in Höhe von 60 % des gesamten Bruttobetrages des Vertrages ist dann fällig mit Abholung bei Creativ.
7. Lieferung ohne Montage:
Wird eine Lieferung ohne Montage zwischen den Parteien vereinbart, muss der Kunde spätestens bis zur Lieferung den gesamten vereinbarten Preis bezahlen, ansonsten erfolgt keine Übergabe der Ware. Bei einer Lieferung im Umkreis von 100 km um München trägt der Kunde die Anfahrtspauschale, die Entfernungspauschale sowie eine eventuell anfallende Warte- bzw. Entladezeitvergütung. Bei einer Lieferung in der übrigen Bundesrepublik Deutschland oder ins Ausland trägt der Kunde die Verpackungskosten, die Transportkosten (frei Bordsteinkante) sowie eine eventuell anfallende Warte- bzw. Entladezeitvergütung. Die jeweilige Höhe der Anfahrtspauschale, der Entfernungspauschale, der Verpackungskosten, der Transportkosten (frei Bordsteinkante) und der Warte- bzw. Entladezeitvergütung ergeben sich aus den jeweiligen Angaben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter www.prometer.de.
8. Lieferung mit Montage:
Wird eine Lieferung mit Montage zwischen den Parteien vereinbart, ist die zweite Rate in Höhe von 60 % des gesamten Bruttobetrages des Vertrages zuzüglich Nebenkosten (insbesondere Transportkosten) spätestens bei Antritt der Montage fällig. Weist der Kunde zum Zeitpunkt des Antritts der Montage nicht nach, dass er die zweite Rate bereits überwiesen hat bzw. zahlt nicht bar (je nach Vereinbarung), wird die Montage von Creativ nicht durchgeführt. Nur bei erfolgter vollständiger Zahlung wird die Montage durchgeführt. Der Kunde muss in diesem Fall auch die zusätzlich anfallenden Transportkosten tragen. Verweigert der Kunde die Annahme bei Beginn der Montage ist er zum Ersatz der Transportkosten sowie des weiteren Schadens gegenüber Creativ verpflichtet.
9. Expresslieferservice:
Wird zwischen Creativ und dem Kunden ein Expresslieferservice vereinbart, so werden 20 % dem Vertragspreis aufgeschlagen. Bei der Vereinbarung eines Expresslieferservices wird die bestellte Ware von Creativ innerhalb von ca. 5 Werktagen nach Anzahlung des Kunden von 40% und technischer Klärung fertiggestellt. Ist das vom Kunden bestellte Material ausnahmsweise nicht lieferbar, kann der vereinbarte Expresslieferservice von Creativ nicht eingehalten werden. In diesem Fall bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen, der vereinbarte Aufpreis für den Expresslieferservice von 20 % entfällt.
10. Normallieferzeit:
Die Lieferzeit beträgt ca. 4 – 6 Wochen nach Anzahlung des Kunden von 40% und technischer Klärung. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
11. Skonto:
Creativ gewährt ihren Kunden aufgrund der günstigen Preise keinerlei Skonto.
12. Aufrechnung:
Der Kunde ist zu einer Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche vom Kunden geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Ansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt, von Creativ anerkannt wurden oder unstreitig sind.
13. Zurückbehaltungsrecht:
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn sich dieses auf denselben Vertrag bezieht.
14. Lieferverzug:
Kann Creativ schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten oder gerät aus sonstigen Gründen in Verzug, muss der Kunde Creativ eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Creativ haftet dem Kunden bei Lieferverzug, wenn dieser auf einer von Creativ zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Creativ ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht ein Lieferverzug nicht auf einer von Creativ zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung ist die Haftung von Creativ auf den vorhersehbaren, typisch eintretenden Schaden begrenzt. Beruht der von Creativ zu vertretene Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet Creativ für den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden.
15. Mangel:
Hat der Vertragsgegenstand einen Mangel, ist Creativ unter Ausschluss des Rechtes des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den vereinbarten Preis herabzusenken, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn dass Creativ zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat Creativ eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung zu gewähren.
16. Nacherfüllung:
Die Nacherfüllung kann nach Wahl von Creativ durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. Die Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
17. Schadensersatz:
Schadensersatzansprüche wegen Mangels kann der Kunde erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist. Das Recht vom Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt. Creativ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Creativ oder seinem gesetzlichen Vertreter bzw. seinem Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Vertragsverletzung von Creativ, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
18. Wesentliche Vertragsverletzungen:
Creativ haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz statt Leistung zustehen. Creativ haftet jedoch nur, soweit die Ansprüche in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden oder vorhersehbar sind.
19. Haftungsausschluss:
Jegliche weitergehende Haftung von Creativ, mit Ausnahme der zusätzlichen Garantie gemäß Ziffer 20, ist ohne Rücksicht auf die Natur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von Creativ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertretung und Erfüllungsgehilfen von Creativ.
20. Offensichtliche Mängel:
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Solche Mängel sind Creativ unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, wird davon ausgegangen, dass keine offensichtlichen Mängel bestehen.
21. Zusätzliche Garantie:
Creativ gewährt seinen Kunden auf das Material und die Beschläge eine Garantie von 5 Jahren ab Vertragsabschluß. Diese Garantie umfasst ausschließlich eine Ersatzlieferung des mangelhaften Materials bzw. Beschlages. Der Kunde muss bei Inanspruchnahme der Garantie nachweisen, dass der Mangel nicht vom ihm verschuldet wurde. Darüber hinaus gibt Creativ keine weitere Beschaffenheit- oder Haltbarkeitsgarantie ab.
22. Montageschaden:
Will der Kunde gegenüber Creativ einen Anspruch aufgrund von Beschädigungen anlässlich einer Montage (so genannter Montageschaden) von Creativ geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet Creativ unverzüglich über eine erfolgte Beschädigung zu informieren. Grundsätzlich muss daher der Kunde bei der Abnahme Creativ über eine solche Beschädigung informieren und dies im Abnahmeprotokoll aufnehmen; ist dies ausnahmsweise nicht möglich, sofort nach der Montage. Erfolgt diese Information des Kunden nicht, wird davon ausgegangen, dass kein Montageschaden besteht. Der Kunde ist verpflichtet die Behauptung einer von Creativ verursachten Beschädigung gegenüber Creativ nachzuweisen.
23. Eigentumsvorbehalt:
Creativ behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
24. Anwendbares Recht:
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sache sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
25. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist der Sitz von Creativ.
26. Salvatorische Klausel:
Sollte ein Teil dieser Bestimmung oder eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Creativ und der Kunde verwerfen den teilnichtigen Vertrag nicht. Creativ und der Kunde verpflichten sich anstelle der unwirksamen Bestimmung einer der wirtschaftlichen Bestimmung entsprechenden Bestimmung zu ersetzen.




